Statuten
1. Name und Sitz
Der "Verein der Informations- und Dokumentationsfachpersonen", nachstehend VIDF genannt, ist ein
Verein im Sinne von Art. 60 des ZGB und des Artikels 11 der Statuten des Verbands "Bibliothek
Information Schweiz"(BIS) und den nachfolgenden Statuten.
Sitz des VIDF ist der Wohnort des Präsidenten bzw. der Präsidentin.
2. Ziele und Aktivitäten
- Die Interessen des Berufes fördern
- Die Weiterbildung der Mitglieder unterstützen
- Kontakt und Zusammenarbeit zwischen den Berufsleuten fördern
- Die Ausbildung von Lehrlingen unterstützen
3. Mitglieder
Der Status des aktiven Mitglieds wird Informations- und DokumentationsassistentInnen, Fachfrauen /
Fachmännern Information und Dokumentation, Informations- und DokumentationsspezialistInnen und
SympathisantInnen gewährt.
Der Status des passiven Mitglieds wird nach Beteiligung und Interesse am Verein verliehen. Diese
können nicht in den Vorstand gewählt werden, haben jedoch das Stimm- und Wahlrecht an der
Mitgliederversammlung.
Alle Mitgliedsanträge müssen vom Vorstand geprüft und bewilligt werden.
Der VIDF ermuntert seine Mitglieder, dem Verband Bibliothek Information Schweiz (BIS) und dem
Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA) beizutreten.
Der Rücktritt eines Mitglieds erfolgt schriftlich oder per Ausschluss der Mitgliederversammlung.
4. Mitgliederversammlung
Sie findet einmal im Jahr statt, einberufen wird sie mindestens 3 Wochen vorher.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand, von einem Fünftel der Aktivmitglieder
oder einem Fünftel der Passivmitglieder einberufen werden. Die Ankündigung erfolgt mindestens
3 Wochen vorher.
Kompetenzen der Mitgliederversammlung:
- Wahl des Vorstandes
- Annahme des Protokolls der Mitgliederversammlung, der Abrechnung und des Budgets.
- Festlegung der Mitgliederbeiträge
- Wahl von zwei Revisoren / Revisorinnen
- Ändern der Statuten
- Ausschluss von Mitgliedern
5. Vorstand
Der Vorstand besteht mindestens aus drei Personen. Das Vorstandsamt wird jeweils für ein Jahr
übernommen. Die Aufgaben des Präsidenten / der Präsidentin, des Sekretärs / der Sekretärin und
des Kassiers / der Kassierin werden intern vom Vorstand verteilt. Weitere Aufgaben können vom
Vorstand delegiert werden.
Er verwaltet und koordiniert die Aktivitäten des VIDF.
Die Entscheidungen des Vorstands werden von den Vorstandsmitgliedern getroffen. Bei Gleichheit
der Stimmen ist jene des Präsidenten ausschlaggebend.
6. Mittel
Die Mittel des VIDF werden durch die Mitgliederbeiträge, sowie durch alle Spenden, Vermächtnisse
oder Subventionen gestellt.
7. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch zwei Drittel der anwesenden aktiven Mitglieder an der
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins VIDF wird die Mitgliederversammlung über den Empfänger möglicher
Guthaben entscheiden, das heisst eine Institution oder ein Verein, die ähnliche Ziele verfolgen.
Die vorliegenden Statuten sind durch die Mitgliederversammlung des 6. März 2010
angenommen worden und treten ab sofort in Kraft.


